Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder von Betriebs- und Personalräten.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung der Teilnahme sowie der Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist die sog. ,,Erforderlichkeit“ (§§ 37,6 BetrVG, 46,6 BPersVG, § 96,4 SGB IX), ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebs-, Personalrates oder der Schwerbehindertenvertretung, der durch die Unterschrift der/des Vorsitzenden auf dem Anmeldeformular zu bestätigen ist. Außerdem muss der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden.
3. Kostenübernahme
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (siehe oben) hat der Arbeitgeber alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Seminar entstehen (insbesondere Seminarkosten, Unterkunft und Verpflegung, individuelle Reisekosten).
Träger des Kostenübernahme- bzw. Freistellungsanspruches gegenüber dem Arbeitgeber ist der Betriebs-Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist daher eine einzelfallbezogene Prüfung der ,,Erforderlichkeit“ (siehe oben) durch den Betriebsrat/Personalrat/ die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der Beschlussfassung zur Seminarteilnahme. Diese Prüfung muss die gegebenen betrieblichen Bedingungen berücksichtigen. Eine generelle Prüfung hinsichtlich der einzelfallbezogenen ,,Erforderlichkeit“ durch den Veranstalter erfolgt nicht. Im Zweifelsfall empfehlen wir dringend eine rechtzeitige Rücksprache.
4. Der Schulungsvertrag
Der Schulungsvertrag wird zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer/in geschlossen. Für jede/n Teilnehmer/in ist eine eigene schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Schulungsvertrag entsteht durch Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter. Bei betriebsbezogenen Seminaren können abweichende Bedingungen vereinbart werden.
Mit Ihrer Seminaranmeldung nehmen wir die Reservierung der Übernachtung und Verpflegung im Hotel bzw. in der Bildungsstätte für Sie vor. Falls Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte auf dem Anmeldeformular mit. Die von uns vorgesehenen Hotels bzw. Bildungsstätten bieten i.d.R. ein Seminararrangement (Übernachtung und Verpflegung, bei Seminaren vor Ort nur Verpflegung) an, so dass eine Buchung durch uns nur für die gesamte Seminardauer mit allen gastronomischen Leistungen möglich ist. Eine Stornierung der in Ihrem Auftrag von uns vorgenommenen Reservierung ist von Ihnen selbst vorzunehmen.
5. Zahlungsmodalitäten
Zahlungen bitte erst nach Erhalt der Rechnung tätigen. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
6. Anmeldestornierung – Seminarabsagen
Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Geht die Seminarabsage später als vier Wochen oder einem anderen ausgewiesenen Termin vor Seminarbeginn bei uns ein, sind wir berechtigt eine Ausfallgebühr von € 100,00 zzgl. MwSt und eventuell anfallenden Stornierungsgebühren durch das Hotel bzw. Bildungsstätte in Rechnung zu stellen. Bei einer Absage später als eine Woche vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen berechnen wir die volle Seminargebühr. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Diese entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
7. Seminarabsagen
Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, Seminare auch kurzfristig wegen Erkrankung oder Verhinderung des/der Referenten/in oder anderer unvorhergesehener Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen gegebenenfalls. auch telefonisch abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dann in voller Höhe zurückgezahlt.
8. Anreise: Beginn und Ende des Seminars
Alle Seminare setzen eine eigene Anreise voraus. Hinweise zur Anfahrt sind in den Seminarunterlagen enthalten. Seminarbeginn ist der Beginn der Schulung. Ende der Schulung das offizielle Ende am Seminarort.
9. Seminargebühren
Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und/oder Verpflegung.
Februar 2012